Ich werde das Gefühl nicht los das das ganze für die Windenergienutzung gar nicht gilt ?
Die VDE-AR 4105 behandelt 'Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz'. Sie gilt also definitiv auch für Windkraftanlagen.
Sie gilt auch z.B. für BHKW, auch die neuen Mini-BHKWs. Es gibt meines Wissens nach keine Ausnahmen.
Selbst bei der PV scheint es unter 10 Kw nicht nötig zu sein nachzurüsten.
Nein, natürlich müssen nicht alle Anlagen nachgerüstet werden, die unter anderen Bedingungen (Vorschriften) installiert wurden. Da gibt es einen Bestandsschutz.
Aber darum ging es doch in diesem Thread auch gar nicht. Der Windmaster war auf jeden Fall schon vor dem 1.1.2012 nicht ohne zusätzliche Hardware (dann aber 'nur' nach der VDE 0126-1) am Netz zu betreiben.
Und ohne eine Genehmigung des Netzbetreibers darf man grundsätzlich nichts anschliessen. Daran hat sich zuerst einmal gar nichts geändert.