Ich melde mich nach dem Test zurück.
herbk, danke für die Tipps aber die Erfahrung zeigt, dass die Netzeinspeisung vom Kunden erwünscht ist und da will ich mich nicht länger dagegen sträuben
 Was der Kunde dann mit dem Netzbetreiber verhandelt geht mich eigentlich nichts mehr an. Meine Pflicht endet damit auf die rechtliche Situation aufmerksam zu machen - und das mache ich natürlich. Abgesehen davon: Stand nicht in irgendeiner Verordnung, dass Geräte, die nicht stationär sind auch nicht angemeldet werden müssen? Das wäre hier definitiv der Fall. Dann muss der Zähler eben eine Rücklaufsperre haben aber ansonsten sehe ich rechtlich keine größeren Probleme - sofern die Leistung unter 600W bleibt (Stichwort Balkonkraftwerk).
 Was der Kunde dann mit dem Netzbetreiber verhandelt geht mich eigentlich nichts mehr an. Meine Pflicht endet damit auf die rechtliche Situation aufmerksam zu machen - und das mache ich natürlich. Abgesehen davon: Stand nicht in irgendeiner Verordnung, dass Geräte, die nicht stationär sind auch nicht angemeldet werden müssen? Das wäre hier definitiv der Fall. Dann muss der Zähler eben eine Rücklaufsperre haben aber ansonsten sehe ich rechtlich keine größeren Probleme - sofern die Leistung unter 600W bleibt (Stichwort Balkonkraftwerk).

 
   
  ) eingebaut, wir durften es aber zahlen.
 ) eingebaut, wir durften es aber zahlen.