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Gehemigung zum Mastbau

BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 21:18
von bambuz
Beim Lesen der Petition für eine Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen kamen mir so einige Fragen in den Sinn. In Baden Württemberg soll es ja keiner Genehmigung bedürfen. Gilt das aber für überall - Wohngebiete, Krankenhausnähe, Stadtzentren usw? Kann ich einfach in meinem Garten (und damit vor Nachbars Nase) einen 10m Mast setzen und auf mein Recht pochen? Was ist mit 10m gemeint? Masthöhe? Gesamthöhe? Wie sieht es aus wenn der Mast auf einem Haus steht? Sollte man nicht doch lieber das ok vom Bauamt einholen bevor man anfängt zu bauen? Wie steht es mit mehreren Masten, bleiben auch die genehmigungsfrei (auch wenn es 10 auf einer Wiese sind)?

Re: Genehmigung zum Mastbau

BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 21:25
von andreas
Hallo,

es gibt einige Details dazu.

MfG. Andreas

Re: Gehemigung zum Mastbau

BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 21:33
von bambuz
ah prima, es gibt sogar einen eigenen Windenergieerlass.
Merci

Re: Genehmigung zum Mastbau

BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2012, 22:54
von andreas
Hallo,

der "Erlass" ist nur ein Entwurf. Warte dessen Gültigkeit ab. Bis dahin gilt die bisherige Regelung. Dazu wäre es sinnvoll, Satzungen und B-Pläne für den Zielstandort beim zuständigen Bauamt ggf. persönlich einzusehen - einen Grund dazu muss man ja nicht angeben. Die Pläne sind in aller Regel öffentlich zugänglich und bei "modernen" Ämtern schon im Web einsehbar. Mitunter entscheiden einige Meter Differenz am Standort auf dem selben Grundstück über die konkreten Bedingungen, sofern eine Plangrenze durch das Grundstück geht. Gewöhnlich sind die Bedingungen am Ortsrand deutlich besser als mitten in bebauten Gebieten. Das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich, jede Gemeinde trifft da eigene Abgrenzungen.

MfG. Andreas